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Prävention durch Information - Hilfestellung bei Zahlungsproblemen

Wir sind als Teil der Stadt Friedberg seit Jahrzehnten für die sichere und zuverlässige Versorgung unserer Bürger und die ortsansässigen Unternehmen zuständig.

Wenn Sie sich zur Entspannung ein heißes Bad gönnen, die wohlige Wärme in Ihrer Wohnung genießen oder einfach den Wasserhahn aufdrehen, erwarten Sie selbstverständlich, dass die Versorgung mit Wasser und Wärme zuverlässig funktioniert. Hierfür sind fachkundige und tüchtige Mitarbeiter der Stadtwerke für ein Höchstmaß an Versorgungssicherheit und Komfort für Sie rund um die Uhr im Einsatz.

Bei der Energielieferung treten wir für unsere Kunden in Vorleistung und erwarten daher die pünktliche Zahlung von Rechnungen und Abschlägen.

Grundsätzlich bitten wir Sie, im Falle von auftretenden Zahlungsschwierigkeiten im Vorfeld mit uns Kontakt aufzunehmen. um unnötige Kosten zu vermeiden und Lösungsmöglichkeiten zu finden.

Sollten Sie einmal den vereinbarten Zahlungstermin nicht einhalten können, haben Sie gemäß EnWG-Novelle 2021 und GasGVV-Novelle 2021 die Möglichkeit, eine Abwendungserklärung zu unterzeichnen.

Die Abwendungserklärung können Sie hier direkt herunterladen:

Abwendungsvereinbarung

Bitte füllen Sie diese vollständig aus und wenden Sie sich daraufhin umgehend an unseren Kundenservice.

Einer kostenpflichtigen Zählersperrung können Sie somit zuvorkommen.

Gerne beraten wir Sie auch zu weiteren Möglichkeiten, um die Forderungen auszugleichen. Bitte setzen Sie sich hierzu mit uns in Verbindung. Möglicherweise besteht für Sie Anspruch auf Leistungen zur sozialen Mindestsicherung, dies können Sie bei der jeweiligen Behörde prüfen lassen (z. B. Jobcenter oder örtliche Sozialbehörde). Eine Unverhältnismäßigkeit wegen zu schwerer Folgen durch eine Energiesperrung (z. B. Krankheit) muss in Textform mitgeteilt werden und ist entsprechend nachzuweisen  (z. B. ärztliches Attest).

Warten Sie also nicht erst die kostenpflichtigen Mahnungen ab und nehmen Sie umgehend Kontakt mit uns auf.

Wir stehen Ihnen bei Fragen zu den aufgeführten Forderungen zur Verfügung, zögern Sie nicht uns einfach zu kontaktieren, wir sind gerne für Sie da.

Sperrankündigung / Inkasso - sofort handeln

Bei Erhalt der Sperrankündigung mit einem festgelegten Termin zur Einstellung der Energielieferung ist es schon fast zu spät.

Spätestens jetzt sollten Sie keine Zeit mehr verlieren und sofort handeln. Kommen Sie sofort auf uns zu!

Telefonisch, per Email oder persönlich vor Ort in der Straßheimer Str. 35.
Sie benötigen keinen Termin, unsere Türen stehen für Sie offen!

Montag bis Donnerstag 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Kundenservice Telefon: 06031 / 6904-120
Email: kundenservice@sw-fb.de

Gemeinsam erarbeiten wir gerne individuelle Raten- und Zahlpläne, um gezielt Ihre offenen Posten auszugleichen.

Wiederinbetriebnahme

Die Energie- bzw. Wasserversorgung wird erst wiederaufgenommen, wenn der Gesamtbetrag inklusive der für die Einstellung und Wiederaufnahme der Versorgung entstandenen Kosten bei uns eingegangen ist.

Die Entsperrung erfolgt nur während unserer Öffnungszeiten.

Für die Wiederinbetriebnahme müssen Sie zusätzlich ein zugelassenes Installationsunternehmen beauftragen, welches eine Druckprüfung nach dem DVGW-Arbeitsblatt TRGI G600 durchführt. Hier fallen weitere Zusatzkosten an.

Preisübersicht

Mahnung kostenlos
2. Mahnung 2,00€
Sperrankündigung 2,00€
Sperrung 53,74€
Wiederinbetriebnahme 63,95€
Druckprüfung durch externes Installationsunternehmen ca. 150,00-200,00€
(individuelle Preise der Installateure)